Der_Unrechtsstaat

Rechtsstaat nur Fiktion:

Rechtsstaat nur Fiktion: Dr. Egon Schneider, früher Richter am OLG Köln, führt “experimentellen” Nachweis
Eine crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Dienstaufsicht gegenüber Richtern. Wenn SCHULZE-FIEUTZ (DREIER, Grundgesetz, 2000, Art. 97 Rn. 33) von “Leisetreterei” spricht, dann ist das noch eine Verharmlosung. Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel. Alles wird “kollegialiter” unter den Teppich des “Kernbereichs der richterlichen Unabhängigkeit” gekehrt.
Um das einmal aktenkundig zu machen, habe ich ein Dienstaufsichtsverfahren eingeleitet und “durchgezogen”. Mit einem Erfolg hatte ich von vornherein nicht gerechnet. Erwartet hatte ich jedoch eine Auseinandersetzung mit der Rechtslage. Ich war gespannt auf die Argumente, mit denen der Schutzwall aufgebaut werden würde. Doch auch diese Erwartung ist enttäuscht worden. Der Vorgang erstreckt sich über 29 Schriftsatzseiten. Ich berichte mit der gebotenen Konzentration: …
[Anm.: An dieser Stelle zitiert Schneider den Vorsitzenden einer Zivilkammer, der mit einer Verfügung eindeutig gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Verfahrens- und Verfassungsrecht verstößt.
Dr. Egon Schneider, früher Richter am OLG Köln, rügt diese gesetzlichen Verstöße gegenüber dem Landgerichtspräsidenten, dem Präsidenten des Oberlandesgerichts und gegenüber dem Justizministerium.
Das Resümee des erfahrenen und kompetenten Juristen zu der erwartungsgemäß abgelehnten Rüge:]
Drei Kontrollinstanzen der Dienstaufsicht haben sich davor gedrückt, zur Sache Stellung zu nehmen. Mit diesem Ziel haben sie es geflissentlich vermieden, auf die Sachfragen einzugehen. Denn das hätte zwangsläufig die in der Verfügung enthaltenen groben Rechtsfehler des Vorsitzenden aufgedeckt. Und so ist es zu dem bemerkenswerten Verfahren gekommen, daß drei Instanzen eine Dienstaufsichtsbeschwerde ohne eigene Begründung zurückgewiesen haben und sich lediglich auf dem Antragsteller teilweise unbekannte richterliche Stellungnahmen bezogen haben, die ihrerseits nicht auf die Sache eingegangen waren. Von der Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) kann da wirklich keine Rede mehr sein. - Quellen: ZAP-Verlag /justizirrtum.de
In justizirrtum.de kommentiert diesen bemerkenswerten, “experimentellen” Nachweis Dietmar Jacobi zutreffend so:
Hier hat sich ein Jurist über die Beschwerdetreppe hinaufgekämpft und erfahren, was Bürger ohne Rechtskenntnisse gleich nach dem ersten Tritt auf der ersten Stufe aufgeben läßt, und was dann dazu führt, daß es immer mehr Juristen gibt, die sich alles erlauben können, sogar schwerstes Unrecht mit einem Maß an krimineller Energie, für das normale Bürger Jahre hinter Gitter müßten.
Wer als Bürger rechtswidrige Praktiken von Staatsjuristen rügte und am Ende nur wiederum rechtswidrige (ablehnende) Bescheide von dessen Justizkollegen in den Händen hält, könnte den Wisch mit dem gestelzten Juristengeschwafel zumindest besser deuten: Er ist, wie es so heißt, das Papier nicht wert …


 

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